Anmeldung an den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2024/25
1. Information der Eltern
Die Klassenlehrkraft der Jahrgangsstufe 4 in der Grundschule informieren bis spätestens zum 12. Januar 2024
(§ 8 GrVO) die Eltern über den Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens in allen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen.
2. Schulübergangsempfehlung
Nach § 7 GrVO erhalten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 mit dem Zeugnis zum ersten Halbjahr eine schriftliche Schulübergangsempfehlung. Zu Beginn des zweiten Halbjahres laden die Klassenlehrkräfte die Eltern zu einer verpflichtenden Einzelberatung ein. Sie besprechen mit den Eltern die Schulübergangsempfehlung und beraten sie hinsichtlich der Wahl der geeigneten Schulart. Die Grundschulen informieren die Eltern über die Angebote und Bildungsaufträge der weiterführenden Schulen sowie über die An- und Abschlussmöglichkeiten einschließlich des beruflichen Schulwesens.
Verpflichtendes Elterngespräch an der Utholm-Schule
am 05.02.2024 in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr
3. Information der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
In den aufnehmenden Schulen erfolgen Informationsveranstaltungen bis zum 16. Februar 2024. Hier stellen sich die einzelnen Schulen der Schularten mit ihren spezifischen Zielen, Anforderungen und Arbeitsweisen vor.
10.01. 2024: Info-Abend für Eltern in der Aula der Utholm-Schule um 19.30 Uhr: Die Nordseeschule (NOS) stellt das Gymnasium und die Gemeinschaftsschule vor.
4. Individuelle Beratung der Eltern durch die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
Die Schulen ermöglichen auf Wunsch der Eltern eine individuelle Beratung bis zum 16. Februar 2024.
Verpflichtend ist gemäß § 8 GrVO diese Beratung am Gymnasium für diejenigen Eltern, die ihr Kind am Gymnasium anmelden möchten und dessen Schulübergangsempfehlung die Schulart Gymnasium nicht miteinschließt. Die Beratung erfolgt an der Schule, an der das Kind angemeldet werden soll.
5. Anmeldezeitraum
Die Eltern melden ihr Kind bei der Schule im Anmeldezeitraum vom 19. Februar bis zum 28. Februar 2024 an. Eine Verkürzung oder Ausweitung dieses Anmeldezeitraums ist nicht zulässig.
Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzunehmen: der Anmeldeschein, das Halbjahreszeugnis des vierten Jahrgangs, die Schulübergangsempfehlung sowie der Lernplan der Grundschule, falls erstellt.
Mehr Infos des Landes unter:
Inhalte - Welche Schule für mein Kind? - schleswig-holstein.de